AGB der proWIN Winter GmbH
Stand: 02|2012
Bestellung
Der proWIN Vertriebspartner bestellt seine Ware direkt per Telefax, Postweg bzw. via Intranet bei der proWIN Winter GmbH. Die Bestellung erfolgt ausschließlich auf den von der proWIN Winter GmbH gestellten Bestellformularen, bzw. online via Intranet unter www.proWIN.net. Damit werden die einzelnen Produktgruppen auf getrennten Formularen bzw. Rubriken bestellt. Telefonische Bestellungen werden von der proWIN Winter GmbH nicht angenommen, wird dies gewünscht, ist über die Führungskraft zu bestellen. Die Bestellweiterleitung erfolgt auf o.g. Wege.
Generell ist auf jeder Bestellung immer das Datum zu vermerken. Das Bestelldatum entscheidet, zu welchem Monat der Umsatz zählt. Die einzige Ausnahme stellt hier der Monat Dezember dar, in dem die proWIN Winter GmbH ihre Inventur durchführt. Hier wird jedoch der letzte Bestell- und Auslieferungstag rechtzeitig bekannt gegeben. Im Adressfeld ist auf jeder Bestellung der komplette Name und die entsprechende Kundennummer anzugeben.
Bestellungen können täglich abgegeben werden. Eine automatische Rückstandsführung wird nicht betrieben; d. h. einmal nicht am Lager befindliche Artikel müssen neu bestellt werden. Dadurch, dass ein separater Auftrag entsteht, fällt erneut die entsprechende Verpackungs- und Transportkostenpauschale an.
Bestellung - Gastgeber- und Kundengeschenke (ab Status proWIN Beratung)
proWIN Beratungen können entsprechend der proWIN Aktionswochen ohne Nachweis im Verhältnis von 10% zu ihrem monatlichen Nettoeinkauf Verabredungs-, Dankeschön- und Kundengeschenke zu den subventionierten Preisen bestellen.
Die Kontrolle und Wahrung der obigen Verhältnismäßigkeit obliegt stets der Beratung sowie zum Ende eines jeden Quartals ihrer Führungskraft. Die erforderliche Transparenz erfolgt durch wöchentliche Angabe des Umsatzes der subventionierten Geschenke im Internet, auf der monatlichen Provisionsabrechnung der Beratung selbst bzw. auch durch die Zusendung der Buchungsbestätigungen an die Führungskraft (ab Vertriebsleitung).
Sollte die erforderliche Verhältnismäßigkeit nach Überprüfung nicht gewahrt sein, werden diese subventionierten Artikel zu ihren regulären Preisen nachberechnet.
Fakturierung
Eine Auslieferung von Artikeln erfolgt nur an Personen, von denen eine Einzugsermächtigung und ein Vertriebsantrag der Firma proWIN Winter GmbH vorliegt. Der Lieferschein wird zusammen mit der Ware an die Vertriebspartner geschickt, während die dazugehörigen Rechnungen gesondert per E-Mail als PDF mit Signatur an die umseitig genannte E-Mail Adresse gesendet werden.
Die Firma proWIN Winter GmbH fakturiert direkt an die Vertriebspartner zum Brutto-VK-Wert bzw. zu vereinbarten Festpreisen. Bei Nachdrucken von bereits erhaltenen Rechnungen fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5 € (5 - 30 Rechnungsdrucke), 8 € (31 - 60 Rechnungsdrucke) und 12 € (mehr als 61 Rechnungsdrucke) an. Dies gilt im Besonderen auch für Gewerbeanmeldungen, bei denen nachträgliche Namensänderungen eine Rechnungsanpassung notwendig machen.
Versand
Die Firma proWIN Winter GmbH berechnet generell pro Auftrag eine Verpackungs- und Transportkostenpauschale ab Lager Bexbach von 7,90 € netto. Weiterhin bietet proWIN pro Auftrag zwei „Frachtfreimodelle“ zu 10,90 € netto bzw. 13,90 € netto an, bei denen refinanzierbare Waren in ähnlichem Verkaufswert kostenfrei beigelegt werden. Die Warenauslieferung erfolgt innerhalb von 2 - 5 Werktagen nach Bestelleingang.
Auf jeder Rechnung werden die Paketnummern des jeweiligen Transportunternehmens ausgewiesen, wodurch neben dem Gewicht und der Anzahl der Pakete auch die Möglichkeit der entsprechenden Paketrückverfolgung gewährleistet ist.
Garantiebedingungen
Die Garantie beinhaltet alle Ansprüche infolge von Material- oder Verarbeitungsfehlern, welche die Funktion beeinträchtigen. Jede über den Artikel hinausgehende Haftung und Schadenersatz wird, soweit vom Gesetzgeber nicht anders bestimmt, ausgeschlossen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn die Artikel unsachgemäß oder entgegen der Bedienungsanleitung (siehe Produktdatenblätter) verwendet wurden.
Reklamationen
Reklamationen bei Warenanlieferungen müssen direkt bei der Firma proWIN Winter GmbH per Telefax unter
0 68 25 / 92 01 26 oder per Mail an reklamation@proWIN.net schriftlich angezeigt werden.
Pakete, die direkt zugestellt werden und schon äußerlich Schäden aufweisen, dürfen nicht angenommen werden. In diesem Falle wird das Paket frachtfrei zurück an die Firma proWIN Winter GmbH geliefert und die Transportversicherung greift. Die Ware wird dann selbstverständlich nochmals neu und unverzüglich ausgeliefert.
Sonstige Reklamationen über fehlende und defekte Teile sind innerhalb von 2 Tagen schriftlich per Telefax unter 0 68 25 / 92 01 26 unmittelbar anzuzeigen. Produktreklamationen werden entweder gebündelt über die zuständige Führungskraft oder, falls diese Möglichkeit nicht gegeben ist, direkt ausreichend frankiert zur proWIN Winter GmbH geschickt. Portokosten werden bei anerkannten Reklamationen spätestens bei der nächsten Warenrechnung angerechnet. Unfreie Warensendungen werden nicht angenommen.
Eine Auslieferung der Artikel erfolgt i.d.R. mit der nächsten Warenbestellung direkt an die reklamierenden proWIN Vertriebspartner.
Zahlungsverkehr
Die Abwicklung erfolgt ausschließlich mittels der vorliegenden Einzugsermächtigung. Der Rechnungsbetrag (siehe Fakturierung) wird der Bank der proWIN Winter GmbH am 10. Tag ab Rechnungsdatum rein netto zum Einzug vorgelegt. Bei evtl. Rückbelastung des eingezogenen Rechnungsbetrags wird eine Kostenpauschale von 15,00 € netto mit der nächsten Rechnung erhoben.
Schulungsveranstaltungen/Meetings
Die proWIN Beratung sollte stets an den für sie wichtigen Schulungsveranstaltungen und Meetings ihrer proWIN Führungskraft teilnehmen, der proWIN Partner zumindest 2-mal im Jahr als Gastgeber an einer proWIN Präsentation. Auf Grundlage des proWIN Schulungskonzeptes (proWIN Akademie) erhalten proWIN Beratungen einen proWIN Seminarpass und nehmen an den darin aufgeführten Schulungen und Seminaren teil. Die Eintragungen in den Seminarpass und der Einstieg in die proWIN Akademie beginnen mit den so genannten Starterwochen und deren Grundlagenschulungen.
Danach werden Beratungen zur kostenfreien Teilnahme am Basisseminar ab einem über 3 Monate getätigten, durchschnittlichen monatlichen prov. Eigenumsatz von 1.000,00 € nach Durchführung von mindestens 8 Präsentationen und bereits erfolgter Buchung von weiteren 8 Präsentationen einmalig eingeladen.
Am Wollerseminar werden Beratungen ab einem über 3 Monate getätigten, durchschnittlichen, monatlichen prov. Eigenumsatz von 2.000,00 € einmalig eingeladen. Dabei werden stets die letzten 3 zurückliegenden und abgerechneten Provisionsmonate als Qualifikation berücksichtigt.
Am Bronzeseminar werden Beratungen ab einem über 6 Monate getätigten, durchschnittlichen, monatlichen prov. Gesamtumsatz von 5.000,00 €, am Silberseminar ab einem über 6 Monate getätigten, durchschnittlichen, monatlichen prov. Gesamumsatz von 10.000,00 € und am Goldseminar über 6 Monate getätigten, durchschnittlichen, monatlichen prov. Gesamtumsatz von mindestens 25.000,00 € einmalig eingeladen. Für das Bronzeseminar werden stets die letzten 6 zurückliegenden und abgerechneten Provisionsmonate als Qualifikation berücksichtigt.
Für das Silber-und Goldseminar wiederum werden die 6 zur Halbjahresqualifikation relevanten Monate (01.01.- 30.06. bzw. 01.07.- 31.12.) herangezogen.
Des Weiteren werden Vertriebspartner zur Teilnahme an den Powertagen und FK-Ehrungs-Meetings ab einem getätigten, durchschnittlichen, monatlichen prov. Gesamtumsatz von mindestens 5.000,00 € und an den Vertriebsleitungs-Meetings ab einem über 6 Monate qualifizierten durchschnittlichen, monatlichen prov. Gesamtumsatz von mindestens 25.000 € regelmäßig eingeladen.
Für Powertage, FK-Ehrungs-Meetings und Vertriebsleitungs-Meetings werden die 6 zur Halbjahresqualifikation relevanten Monate (01.01.-30.06. bzw. 01.07.-31.12.) herangezogen.
Informationen
Alle schriftlichen Informationen (Rundschreiben) erfolgen über die Führungskraft. Wichtige Kurzinfos werden auch mit den Auslieferungen an die Vertriebspartner weitergegeben, und sind im Intranet unter www.proWIN.net oder per Newsletter im Rahmen unseres proWIN Infoservices zu ersehen. Weiterhin werden die neuesten vertrieblichen Entwicklungen und Produktinformationen auf den regelmäßig stattfindenden Meetings der Führungskraft bekannt gegeben.
Marketingmaßnahmen
Sämtliche Werbeaktivitäten (Anzeigen in Zeitschriften, eigene Internetseiten, ...) mit den Marken der proWIN Winter GmbH seitens einzelner proWIN Vertriebspartner sind nur mit schriftlicher Genehmigung der proWIN Winter GmbH gestattet.
Internetshops, Internet-Auktionen o. ä., Messeaktivitäten sowie der Verkauf und die Präsentation von proWIN-Produkten in Ladengeschäften sind generell nicht gestattet.
Provisionsabrechnung
Für den im laufenden Monat erzielten Netto-Eigen- und Gruppenumsatz erhält der proWIN Vertriebspartner in den ersten 15 Tagen des Folgemonats die Auszahlung des Provisonsbetrages gemäß Stufenplan (siehe Anlage) durch die proWIN Winter GmbH. Die proWIN Winter GmbH ist berechtigt, fällige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit anfallenden Provisionen zu verrechnen.
Die Auszahlung erfolgt ab einem Auszahlungsbetrag von mehr als 10,00 € online an den proWIN Vertriebspartner. Ist der Provisionsbetrag kleiner als 10,00 € erfolgt eine Auszahlung mit der nächsten Provisionsabrechnung. Die Mehrwertsteuer kann bei der Provisionszahlung nur ausgezahlt werden, wenn die erforderliche Mehrwertsteuernummer und eine entsprechende schriftliche Bestätigung vorliegt, dass zur MwSt. optiert und diese beim zuständigen Finanzamt auch abgeführt wird.
Artikel in Sonderverkaufsaktionen werden gewichtet und dann verprovisioniert. Hat z.B. ein Artikel-Set ein Gewicht von 0,8, bedeutet dies, dass der Umsatz (verkaufte Menge x Sonderpreis) dieses Artikels zu 80 % in den Gesamtumsatz einfließt und dann wie alle anderen Artikel auch gem. Stufenplan verprovisioniert wird.
Monatlich wird auch die Provisionsabrechnung aus den Eigeneinkäufen und den Gesamtumsätzen der direkt geförderten Personen vorgelegt. Neben dem eigenen Provisionssatz und der daraus resultierenden Provisionshöhe werden auch die Differenzprovisionssätze und die absoluten Provisionsbeträge der direkt geförderten Personen ausgewiesen.
Wettbewerbe
Es gelten in den betreffenden Wettbewerbszeiträumen die jeweils aktuellen Ausschreibungen und Richtlinien. Rückbelastete Umsätze verfallen bei der Berechnung der jeweils aktuellen, eigenen Wettbewerbsstände. Für die darüber liegenden Strukturen (Förderer,...) haben diese Restriktionen wiederum keine Auswirkungen.
Stufenplan
Der Aufstieg in der Vertriebsorganisation erfolgt gem. Stufenplan der proWIN Winter GmbH (siehe Anlage). Der Einstieg für eine proWIN Beratung liegt bei 30 %, der eines proWIN Partners bei 20 %. Dieser Mindestprovisionssatz wird innerhalb eines Kalenderjahres halbjährlich (1.1. / 1.7.) automatisiert überprüft und gem. Stufenplan für das folgende Halbjahr als neuer Mindestprovisionssatz entsprechend eingestellt.
Beispiel: Tätigt eine proWIN Beratung in einem Halbjahr einen durchschnittlichen prov. Gesamtumsatz von 1.000,00 € pro Monat, so erhält sie für das nächste Halbjahr einen Mindestprovisionssatz von 31 %. Der maximale Provisionssatz bis zur Bestätigung der Stufe Vertriebsleitung 1 beträgt 43 %. Ab der Stufe Vertriebsleitung I gilt ergänzend das proWIN Vertriebskonzept für Führungskräfte mit dem erweiterten Stufenplan.
Hierüber informiert die zuständige Führungskraft (ab RD) mit Erreichen der Vertriebsstufe Teamleitung III.
Förderungen neuer proWIN Vertriebspartner
Fördert ein proWIN Vertriebspartner einen weiteren Vertriebspartner für proWIN, wird die Höhe des Einkaufswerts dieser Person zur Provisionsermittlung des Förderers mit herangezogen. Fördert er hingegen einen Vertriebspartner für proWIN und gibt diesen an eine andere Vertriebsstruktur ab, so wird der Einkauf des neuen Vertriebspartners zur Provisionsermittlung der neuen Vertriebsstruktur herangezogen.
Der ursprüngliche Förderer erhält stets eine Sonderprovision in Höhe von 3 % auf dessen Eigenumsatz. Gezahlt wird diese Provision in gleichen Teilen von den übergeordneten Führungskräften (ab Teamleitung II), in deren Strukturen das neu geworbene Vertriebsmitglied eingruppiert wurde.
proWIN Präsentationen (ab Status proWIN Beratung)
Die proWIN Beratung erhält alle Verabredungs-, Dankeschön- und Kundengeschenke zu Sonderpreisen. Weiterhin sollte die proWIN Beratung pro Kalenderjahr einen durchschnittlichen, provisionierbaren Monatsumsatz von 750,00 € erzielen. Zur Kontrolle der durchgeführten Präsentationen und der entsprechenden Gastgeberentlohnung dienen Buchungsbestätigungen, welche regelmäßig an die zuständige Führungskraft (ab Vertriebsleitung) gesandt werden.
proWIN Entlohnung für Kunden u. Gastgeber (ab Status proWIN Beratung)
Die Kundenkarte
Jeder proWIN Kunde erhält bei seinem Erstkauf außerhalb von Partys eine Kundenkarte. Diese Karte ist personengebunden und nicht übertragbar und bindet den Kunden an die proWIN Beratung. Möglicherweise besitzt ein Kunde auch mehrere Kundenkarten, z.B. wenn ein Kunde in verschiedenen Produktsegmenten oder bei verschiedenen Beratungen eingekauft hat. Auf dieser Kundenkarte werden neben persönlichen Daten auch sämtliche Einkäufe innerhalb einer proWIN Produktgruppe eingetragen.
Entschließt sich ein Kunde in einem Produktsegment, für das er eine Kundenkarte besitzt, eine Party als Gastgeber zu organisieren, so werden sämtliche Einkäufe, die auf dieser Karte eingetragen sind, dem Partyumsatz hinzugerechnet. Der Partymehrumsatz ab 250,00 €, also inklusive der Eintragungen auf der Kundenkarte, wird mit 10 % Treuebonus belohnt. Der Partyumsatz bis 250,00 € wird entweder mit 5 % Treuebonus bzw. durch das Dankeschöngeschenk belohnt. Der Treuebonus wird nicht in bar ausgezahlt, sondern in Form von Naturalien gewährt.
Der Kunde kann sich somit aus der jeweiligen Produktpalette proWIN Produkte im Warenwert von 5 % (Partyumsatz < 250,00 €) des gesamten Partyumsatzes bzw. zusätzlich auch 10 % (Partyumsatz > 250,00 €) des entsprechenden Partymehrumsatzes aussuchen. Dieser Naturalrabatt wird durch die proWIN Beratung getragen.
Das Verabredungsgeschenk
Entschließt sich ein Kunde auf einer proWIN Party eine weitere proWIN Party durchzuführen, so erhält er ein Verabredungsgeschenk. Dieses Geschenk wird sofort von der Beratung überreicht. Das Verabredungsgeschenk wird von der proWIN Beratung getragen und kostet im Einkauf 3,80€ netto bei einer Gewichtung von 0,3 (subventioniert).
Das Dankeschöngeschenk
Am Tag der Party erhält der Gastgeber zu Beginn ein so genanntes Dankeschöngeschenk, sofern er sich nicht für die 5 % Treuebonus entschieden hat. Dieses Dankeschöngeschenk wird von der proWIN Beratung getragen und kostet im Einkauf 6,50 € netto bei einer Gewichtung von 0,3 (subventioniert).
Das Gastgeschenk
Jeder Kunde, der an einer proWIN Party teilnimmt, erhält am Ende der Party ein Geschenk bzw. einen Preisvorteil auf bestimmte Artikel. Dieses Geschenk ist ebenfalls subventioniert und kostet die proWIN Beratung im Einkauf 1,60 € netto bei einer Gewichtung von 0,3. Der Preisvorteil wird durch die gesamte proWIN Organisation mittels einer Gewichtungsanpassung getragen.
Datenschutzerklärung
Mit der Unterzeichnung des Vertriebsantrages zeigt sich der Vertriebspartner damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten sowie Fotografien elektronisch gespeichert und verarbeitet werden, und dass bei allen Internetauftritten (Intranet) und Druckwerken von proWIN u. a. Hitlisten, bezogen auf Umsatz, Neueinstellungen und andere Erfolgskriterien, ebenso wie das Bildmaterial, veröffentlicht werden dürfen. Gegen diese Vereinbarung kann der Vertriebspartner jederzeit schriftlich widersprechen.
Seitens proWIN wird der Schutz der persönlichen Daten eines Vertriebspartners sehr ernst genommen.
proWIN hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Bestellung
Der proWIN Vertriebspartner bestellt seine Ware direkt per Telefax, Postweg bzw. via Intranet bei der proWIN Winter GmbH. Die Bestellung erfolgt ausschließlich auf den von der proWIN Winter GmbH gestellten Bestellformularen, bzw. online via Intranet unter www.proWIN.net. Damit werden die einzelnen Produktgruppen auf getrennten Formularen bzw. Rubriken bestellt. Telefonische Bestellungen werden von der proWIN Winter GmbH nicht angenommen, wird dies gewünscht, ist über die Führungskraft zu bestellen. Die Bestellweiterleitung erfolgt auf o.g. Wege.
Generell ist auf jeder Bestellung immer das Datum zu vermerken. Das Bestelldatum entscheidet, zu welchem Monat der Umsatz zählt. Die einzige Ausnahme stellt hier der Monat Dezember dar, in dem die proWIN Winter GmbH ihre Inventur durchführt. Hier wird jedoch der letzte Bestell- und Auslieferungstag rechtzeitig bekannt gegeben. Im Adressfeld ist auf jeder Bestellung der komplette Name und die entsprechende Kundennummer anzugeben.
Bestellungen können täglich abgegeben werden. Eine automatische Rückstandsführung wird nicht betrieben; d. h. einmal nicht am Lager befindliche Artikel müssen neu bestellt werden. Dadurch, dass ein separater Auftrag entsteht, fällt erneut die entsprechende Verpackungs- und Transportkostenpauschale an.
Bestellung - Gastgeber- und Kundengeschenke (ab Status proWIN Beratung)
proWIN Beratungen können entsprechend der proWIN Aktionswochen ohne Nachweis im Verhältnis von 10% zu ihrem monatlichen Nettoeinkauf Verabredungs-, Dankeschön- und Kundengeschenke zu den subventionierten Preisen bestellen.
Die Kontrolle und Wahrung der obigen Verhältnismäßigkeit obliegt stets der Beratung sowie zum Ende eines jeden Quartals ihrer Führungskraft. Die erforderliche Transparenz erfolgt durch wöchentliche Angabe des Umsatzes der subventionierten Geschenke im Internet, auf der monatlichen Provisionsabrechnung der Beratung selbst bzw. auch durch die Zusendung der Buchungsbestätigungen an die Führungskraft (ab Vertriebsleitung).
Sollte die erforderliche Verhältnismäßigkeit nach Überprüfung nicht gewahrt sein, werden diese subventionierten Artikel zu ihren regulären Preisen nachberechnet.
Fakturierung
Eine Auslieferung von Artikeln erfolgt nur an Personen, von denen eine Einzugsermächtigung und ein Vertriebsantrag der Firma proWIN Winter GmbH vorliegt. Der Lieferschein wird zusammen mit der Ware an die Vertriebspartner geschickt, während die dazugehörigen Rechnungen gesondert per E-Mail als PDF mit Signatur an die umseitig genannte E-Mail Adresse gesendet werden.
Die Firma proWIN Winter GmbH fakturiert direkt an die Vertriebspartner zum Brutto-VK-Wert bzw. zu vereinbarten Festpreisen. Bei Nachdrucken von bereits erhaltenen Rechnungen fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5 € (5 - 30 Rechnungsdrucke), 8 € (31 - 60 Rechnungsdrucke) und 12 € (mehr als 61 Rechnungsdrucke) an. Dies gilt im Besonderen auch für Gewerbeanmeldungen, bei denen nachträgliche Namensänderungen eine Rechnungsanpassung notwendig machen.
Versand
Die Firma proWIN Winter GmbH berechnet generell pro Auftrag eine Verpackungs- und Transportkostenpauschale ab Lager Bexbach von 7,90 € netto. Weiterhin bietet proWIN pro Auftrag zwei „Frachtfreimodelle“ zu 10,90 € netto bzw. 13,90 € netto an, bei denen refinanzierbare Waren in ähnlichem Verkaufswert kostenfrei beigelegt werden. Die Warenauslieferung erfolgt innerhalb von 2 - 5 Werktagen nach Bestelleingang.
Auf jeder Rechnung werden die Paketnummern des jeweiligen Transportunternehmens ausgewiesen, wodurch neben dem Gewicht und der Anzahl der Pakete auch die Möglichkeit der entsprechenden Paketrückverfolgung gewährleistet ist.
Garantiebedingungen
Die Garantie beinhaltet alle Ansprüche infolge von Material- oder Verarbeitungsfehlern, welche die Funktion beeinträchtigen. Jede über den Artikel hinausgehende Haftung und Schadenersatz wird, soweit vom Gesetzgeber nicht anders bestimmt, ausgeschlossen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn die Artikel unsachgemäß oder entgegen der Bedienungsanleitung (siehe Produktdatenblätter) verwendet wurden.
Reklamationen
Reklamationen bei Warenanlieferungen müssen direkt bei der Firma proWIN Winter GmbH per Telefax unter
0 68 25 / 92 01 26 oder per Mail an reklamation@proWIN.net schriftlich angezeigt werden.
Pakete, die direkt zugestellt werden und schon äußerlich Schäden aufweisen, dürfen nicht angenommen werden. In diesem Falle wird das Paket frachtfrei zurück an die Firma proWIN Winter GmbH geliefert und die Transportversicherung greift. Die Ware wird dann selbstverständlich nochmals neu und unverzüglich ausgeliefert.
Sonstige Reklamationen über fehlende und defekte Teile sind innerhalb von 2 Tagen schriftlich per Telefax unter 0 68 25 / 92 01 26 unmittelbar anzuzeigen. Produktreklamationen werden entweder gebündelt über die zuständige Führungskraft oder, falls diese Möglichkeit nicht gegeben ist, direkt ausreichend frankiert zur proWIN Winter GmbH geschickt. Portokosten werden bei anerkannten Reklamationen spätestens bei der nächsten Warenrechnung angerechnet. Unfreie Warensendungen werden nicht angenommen.
Eine Auslieferung der Artikel erfolgt i.d.R. mit der nächsten Warenbestellung direkt an die reklamierenden proWIN Vertriebspartner.
Zahlungsverkehr
Die Abwicklung erfolgt ausschließlich mittels der vorliegenden Einzugsermächtigung. Der Rechnungsbetrag (siehe Fakturierung) wird der Bank der proWIN Winter GmbH am 10. Tag ab Rechnungsdatum rein netto zum Einzug vorgelegt. Bei evtl. Rückbelastung des eingezogenen Rechnungsbetrags wird eine Kostenpauschale von 15,00 € netto mit der nächsten Rechnung erhoben.
Schulungsveranstaltungen/Meetings
Die proWIN Beratung sollte stets an den für sie wichtigen Schulungsveranstaltungen und Meetings ihrer proWIN Führungskraft teilnehmen, der proWIN Partner zumindest 2-mal im Jahr als Gastgeber an einer proWIN Präsentation. Auf Grundlage des proWIN Schulungskonzeptes (proWIN Akademie) erhalten proWIN Beratungen einen proWIN Seminarpass und nehmen an den darin aufgeführten Schulungen und Seminaren teil. Die Eintragungen in den Seminarpass und der Einstieg in die proWIN Akademie beginnen mit den so genannten Starterwochen und deren Grundlagenschulungen.
Danach werden Beratungen zur kostenfreien Teilnahme am Basisseminar ab einem über 3 Monate getätigten, durchschnittlichen monatlichen prov. Eigenumsatz von 1.000,00 € nach Durchführung von mindestens 8 Präsentationen und bereits erfolgter Buchung von weiteren 8 Präsentationen einmalig eingeladen.
Am Wollerseminar werden Beratungen ab einem über 3 Monate getätigten, durchschnittlichen, monatlichen prov. Eigenumsatz von 2.000,00 € einmalig eingeladen. Dabei werden stets die letzten 3 zurückliegenden und abgerechneten Provisionsmonate als Qualifikation berücksichtigt.
Am Bronzeseminar werden Beratungen ab einem über 6 Monate getätigten, durchschnittlichen, monatlichen prov. Gesamtumsatz von 5.000,00 €, am Silberseminar ab einem über 6 Monate getätigten, durchschnittlichen, monatlichen prov. Gesamumsatz von 10.000,00 € und am Goldseminar über 6 Monate getätigten, durchschnittlichen, monatlichen prov. Gesamtumsatz von mindestens 25.000,00 € einmalig eingeladen. Für das Bronzeseminar werden stets die letzten 6 zurückliegenden und abgerechneten Provisionsmonate als Qualifikation berücksichtigt.
Für das Silber-und Goldseminar wiederum werden die 6 zur Halbjahresqualifikation relevanten Monate (01.01.- 30.06. bzw. 01.07.- 31.12.) herangezogen.
Des Weiteren werden Vertriebspartner zur Teilnahme an den Powertagen und FK-Ehrungs-Meetings ab einem getätigten, durchschnittlichen, monatlichen prov. Gesamtumsatz von mindestens 5.000,00 € und an den Vertriebsleitungs-Meetings ab einem über 6 Monate qualifizierten durchschnittlichen, monatlichen prov. Gesamtumsatz von mindestens 25.000 € regelmäßig eingeladen.
Für Powertage, FK-Ehrungs-Meetings und Vertriebsleitungs-Meetings werden die 6 zur Halbjahresqualifikation relevanten Monate (01.01.-30.06. bzw. 01.07.-31.12.) herangezogen.
Informationen
Alle schriftlichen Informationen (Rundschreiben) erfolgen über die Führungskraft. Wichtige Kurzinfos werden auch mit den Auslieferungen an die Vertriebspartner weitergegeben, und sind im Intranet unter www.proWIN.net oder per Newsletter im Rahmen unseres proWIN Infoservices zu ersehen. Weiterhin werden die neuesten vertrieblichen Entwicklungen und Produktinformationen auf den regelmäßig stattfindenden Meetings der Führungskraft bekannt gegeben.
Marketingmaßnahmen
Sämtliche Werbeaktivitäten (Anzeigen in Zeitschriften, eigene Internetseiten, ...) mit den Marken der proWIN Winter GmbH seitens einzelner proWIN Vertriebspartner sind nur mit schriftlicher Genehmigung der proWIN Winter GmbH gestattet.
Internetshops, Internet-Auktionen o. ä., Messeaktivitäten sowie der Verkauf und die Präsentation von proWIN-Produkten in Ladengeschäften sind generell nicht gestattet.
Provisionsabrechnung
Für den im laufenden Monat erzielten Netto-Eigen- und Gruppenumsatz erhält der proWIN Vertriebspartner in den ersten 15 Tagen des Folgemonats die Auszahlung des Provisonsbetrages gemäß Stufenplan (siehe Anlage) durch die proWIN Winter GmbH. Die proWIN Winter GmbH ist berechtigt, fällige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit anfallenden Provisionen zu verrechnen.
Die Auszahlung erfolgt ab einem Auszahlungsbetrag von mehr als 10,00 € online an den proWIN Vertriebspartner. Ist der Provisionsbetrag kleiner als 10,00 € erfolgt eine Auszahlung mit der nächsten Provisionsabrechnung. Die Mehrwertsteuer kann bei der Provisionszahlung nur ausgezahlt werden, wenn die erforderliche Mehrwertsteuernummer und eine entsprechende schriftliche Bestätigung vorliegt, dass zur MwSt. optiert und diese beim zuständigen Finanzamt auch abgeführt wird.
Artikel in Sonderverkaufsaktionen werden gewichtet und dann verprovisioniert. Hat z.B. ein Artikel-Set ein Gewicht von 0,8, bedeutet dies, dass der Umsatz (verkaufte Menge x Sonderpreis) dieses Artikels zu 80 % in den Gesamtumsatz einfließt und dann wie alle anderen Artikel auch gem. Stufenplan verprovisioniert wird.
Monatlich wird auch die Provisionsabrechnung aus den Eigeneinkäufen und den Gesamtumsätzen der direkt geförderten Personen vorgelegt. Neben dem eigenen Provisionssatz und der daraus resultierenden Provisionshöhe werden auch die Differenzprovisionssätze und die absoluten Provisionsbeträge der direkt geförderten Personen ausgewiesen.
Wettbewerbe
Es gelten in den betreffenden Wettbewerbszeiträumen die jeweils aktuellen Ausschreibungen und Richtlinien. Rückbelastete Umsätze verfallen bei der Berechnung der jeweils aktuellen, eigenen Wettbewerbsstände. Für die darüber liegenden Strukturen (Förderer,...) haben diese Restriktionen wiederum keine Auswirkungen.
Stufenplan
Der Aufstieg in der Vertriebsorganisation erfolgt gem. Stufenplan der proWIN Winter GmbH (siehe Anlage). Der Einstieg für eine proWIN Beratung liegt bei 30 %, der eines proWIN Partners bei 20 %. Dieser Mindestprovisionssatz wird innerhalb eines Kalenderjahres halbjährlich (1.1. / 1.7.) automatisiert überprüft und gem. Stufenplan für das folgende Halbjahr als neuer Mindestprovisionssatz entsprechend eingestellt.
Beispiel: Tätigt eine proWIN Beratung in einem Halbjahr einen durchschnittlichen prov. Gesamtumsatz von 1.000,00 € pro Monat, so erhält sie für das nächste Halbjahr einen Mindestprovisionssatz von 31 %. Der maximale Provisionssatz bis zur Bestätigung der Stufe Vertriebsleitung 1 beträgt 43 %. Ab der Stufe Vertriebsleitung I gilt ergänzend das proWIN Vertriebskonzept für Führungskräfte mit dem erweiterten Stufenplan.
Hierüber informiert die zuständige Führungskraft (ab RD) mit Erreichen der Vertriebsstufe Teamleitung III.
Förderungen neuer proWIN Vertriebspartner
Fördert ein proWIN Vertriebspartner einen weiteren Vertriebspartner für proWIN, wird die Höhe des Einkaufswerts dieser Person zur Provisionsermittlung des Förderers mit herangezogen. Fördert er hingegen einen Vertriebspartner für proWIN und gibt diesen an eine andere Vertriebsstruktur ab, so wird der Einkauf des neuen Vertriebspartners zur Provisionsermittlung der neuen Vertriebsstruktur herangezogen.
Der ursprüngliche Förderer erhält stets eine Sonderprovision in Höhe von 3 % auf dessen Eigenumsatz. Gezahlt wird diese Provision in gleichen Teilen von den übergeordneten Führungskräften (ab Teamleitung II), in deren Strukturen das neu geworbene Vertriebsmitglied eingruppiert wurde.
proWIN Präsentationen (ab Status proWIN Beratung)
Die proWIN Beratung erhält alle Verabredungs-, Dankeschön- und Kundengeschenke zu Sonderpreisen. Weiterhin sollte die proWIN Beratung pro Kalenderjahr einen durchschnittlichen, provisionierbaren Monatsumsatz von 750,00 € erzielen. Zur Kontrolle der durchgeführten Präsentationen und der entsprechenden Gastgeberentlohnung dienen Buchungsbestätigungen, welche regelmäßig an die zuständige Führungskraft (ab Vertriebsleitung) gesandt werden.
proWIN Entlohnung für Kunden u. Gastgeber (ab Status proWIN Beratung)
Die Kundenkarte
Jeder proWIN Kunde erhält bei seinem Erstkauf außerhalb von Partys eine Kundenkarte. Diese Karte ist personengebunden und nicht übertragbar und bindet den Kunden an die proWIN Beratung. Möglicherweise besitzt ein Kunde auch mehrere Kundenkarten, z.B. wenn ein Kunde in verschiedenen Produktsegmenten oder bei verschiedenen Beratungen eingekauft hat. Auf dieser Kundenkarte werden neben persönlichen Daten auch sämtliche Einkäufe innerhalb einer proWIN Produktgruppe eingetragen.
Entschließt sich ein Kunde in einem Produktsegment, für das er eine Kundenkarte besitzt, eine Party als Gastgeber zu organisieren, so werden sämtliche Einkäufe, die auf dieser Karte eingetragen sind, dem Partyumsatz hinzugerechnet. Der Partymehrumsatz ab 250,00 €, also inklusive der Eintragungen auf der Kundenkarte, wird mit 10 % Treuebonus belohnt. Der Partyumsatz bis 250,00 € wird entweder mit 5 % Treuebonus bzw. durch das Dankeschöngeschenk belohnt. Der Treuebonus wird nicht in bar ausgezahlt, sondern in Form von Naturalien gewährt.
Der Kunde kann sich somit aus der jeweiligen Produktpalette proWIN Produkte im Warenwert von 5 % (Partyumsatz < 250,00 €) des gesamten Partyumsatzes bzw. zusätzlich auch 10 % (Partyumsatz > 250,00 €) des entsprechenden Partymehrumsatzes aussuchen. Dieser Naturalrabatt wird durch die proWIN Beratung getragen.
Das Verabredungsgeschenk
Entschließt sich ein Kunde auf einer proWIN Party eine weitere proWIN Party durchzuführen, so erhält er ein Verabredungsgeschenk. Dieses Geschenk wird sofort von der Beratung überreicht. Das Verabredungsgeschenk wird von der proWIN Beratung getragen und kostet im Einkauf 3,80€ netto bei einer Gewichtung von 0,3 (subventioniert).
Das Dankeschöngeschenk
Am Tag der Party erhält der Gastgeber zu Beginn ein so genanntes Dankeschöngeschenk, sofern er sich nicht für die 5 % Treuebonus entschieden hat. Dieses Dankeschöngeschenk wird von der proWIN Beratung getragen und kostet im Einkauf 6,50 € netto bei einer Gewichtung von 0,3 (subventioniert).
Das Gastgeschenk
Jeder Kunde, der an einer proWIN Party teilnimmt, erhält am Ende der Party ein Geschenk bzw. einen Preisvorteil auf bestimmte Artikel. Dieses Geschenk ist ebenfalls subventioniert und kostet die proWIN Beratung im Einkauf 1,60 € netto bei einer Gewichtung von 0,3. Der Preisvorteil wird durch die gesamte proWIN Organisation mittels einer Gewichtungsanpassung getragen.
Datenschutzerklärung
Mit der Unterzeichnung des Vertriebsantrages zeigt sich der Vertriebspartner damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten sowie Fotografien elektronisch gespeichert und verarbeitet werden, und dass bei allen Internetauftritten (Intranet) und Druckwerken von proWIN u. a. Hitlisten, bezogen auf Umsatz, Neueinstellungen und andere Erfolgskriterien, ebenso wie das Bildmaterial, veröffentlicht werden dürfen. Gegen diese Vereinbarung kann der Vertriebspartner jederzeit schriftlich widersprechen.
Seitens proWIN wird der Schutz der persönlichen Daten eines Vertriebspartners sehr ernst genommen.
proWIN hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.