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proWIN Stiftung

proWIN Stiftung
Am 23. März 2010 wurde die proWIN Stiftung vom Saarländischen Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Ziel der Stiftung ist es die Lebenssituation notleidender Kinder im In- und Ausland nachhaltig zu verbessern.

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  • Förderung von schulischen Einrichtungen
  • Bau von neuen - und Unterstützung von bestehenden Krankeneinrichtungen
  • Unterstützung bei der Gründung von Kinderdörfern
  • Jede Art der Unterstützung von Kindern in Katastrophengebieten
  • Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften, deren Zweck mit dem Stiftungszweck vereinbar ist
  • Förderung von Modellprojekten, die von steuerbegünstigten Körperschaften getragen werden und der Sicherheit eines menschenwürdigen Lebens von Kindern, die ihrer gesellschaftlichen Integration dienen

Durch die vorgenannten Maßnahmen fördert die Stiftung insbesondere auch den Willen zur Eigeninitiative und Selbstverantwortung der betroffenen Kinder.